01.11.2011
Die geplante Initiative will den Nachlass an Nachkommen besteuern, sofern das Nachlassvermögen den Freibetrag von CHF 2 Mio. übersteigt.
Gemäss den Übergangsbestimmungen würden Schenkungen ab dem 1.1.2012 rückwirkend zum Nachlass gerechnet.
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